AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von MAD DINER (innovate audio)
1 Geltungsbereich
Die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden sowie aus den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggeber. Die nachfolgenden AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich INNOVATE AUDIO in Zukunft nicht ausdrücklich darauf beruft.
2 Vertragsschluss
1) Die in einem Angebot von INNOVATE AUDIO angebotenen Preise sind für INNOVATE AUDIO nur für die Dauer von 4 Wochen bindend.
2) Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Kundenauftrages durch INNOVATE AUDIO zustande. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3 Fertigstellungs- und Liefertermine
1) Der Zeitpunkt der vorgesehenen Fertigstellung des Auftrages und deren Abnahme durch den Auftraggeber ergibt sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch INNOVATE AUDIO setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten, insbesondere die rechtzeitige Übermittlung aller zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten und Materialien durch den Auftraggeber voraus.
3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen INNOVATE AUDIO, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber hat von ihm zur Verfügung gestelltes Produktionsmaterial (Konzept, Musik, Sprache, Gesang, Text usw.) sowie weitere erforderliche Unterlagen INNOVATE AUDIO unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
2) Bei Änderungswünschen nach Aufnahme der Produktion, die von dem ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen, hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Produktionskosten zu tragen.
3) Für den Fall, dass ein festgebuchter Studioproduktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten wird und der Auftraggeber diesen Termin bis 17.00 Uhr des vorhergehenden Werktages auch nicht abgesagt hat, ist INNOVATE AUDIO berechtigt, dem Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der bei Termineinhaltung angefallenen Studiomiete zzgl. Personalkosten zu berechnen.
4) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er für das zur Verfügung gestellte Produktionsmaterial sämtliche zur Nutzung und Verwertung erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehat.
5) Die GEMA-Gebühren für die vom Auftraggeber gewünschte Verwendung GEMApflichtiger Musik trägt der Auftraggeber. Dies gilt ebenso für GVL-Kosten.
6) Für fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenen Text liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber.
5 Zahlungsbedingungen
1) Soweit nicht anders vereinbart, werden Produktionen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anderes vereinbart ist.
2) Alle von INNOVATE AUDIO berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3) INNOVATE AUDIO kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines anderen Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für weitere Aufträge eine Vorauszahlung verlangen.
6 Rechteeinräumung
1) Soweit nicht anderes vereinbart ist, räumt INNOVATE AUDIO mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber das nicht-ausschließliche Recht ein, die Produktion innerhalb des vereinbarten Mediums für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Ablieferung, räumlich begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen.
2) Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (inhaltlich, zeitlich, räumlich) bedarf für jeden Einzelfall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3) Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von INNOVATE AUDIO ist der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Produktion umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.
4) INNOVATE AUDIO ist berechtigt, das Werk für eigene Demonstrationszwecke (Showreel, Demotape) zu verwerten.
5) INNOVATE AUDIO verwendet u.a. Soundbibliotheken zur Erstellung von Audioproduktionen. Diese Bibliotheken können auch von anderen Agenturen lizensiert werden, daher kann eine exklusive Nutzung nicht garantiert werden.
7 Gewährleistung
1) Die Feststellung von Mängeln der Produktion muss der Auftraggeber unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme schriftlich mitteilen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen spätestens binnen eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
2) Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
8 Haftung
1) INNOVATE AUDIO haftet für Schäden oder Aufwendungsersatz nur, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen oder durch leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht verursacht wurden. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3) Soweit die Haftung von INNOVATE AUDIO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Landsberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
10 Schlussbestimmungen
1) Abweichungen von diesen Bedingungen, Nebenabreden oder mündliche Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch INNOVATE AUDIO wirksam.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts.
3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.